Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen am 17. November 2024

Öffentliche Bekanntmachung

der Wahlen zum Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand in der
Pfarrei St. Augustinus, Magdeburg

(nach § 7 der Wahlordnung des Bistums Magdeburg)

1.   Termine

Die Gremienwahlen finden am Sonntag, den 17.11.24 statt.

 

2.   Wahllokale und Wahlzeiten

An folgenden Orten und zu folgenden Zeiten wird die Möglichkeit zur Teilnahme an den Wahlen bestehen:

Wahllokal A

Kirche St.Andreas, Bassermannstr. 6
39114 Magdeburg

Sonntag, 17.11.2024

10:30 – 11:30 Uhr

Wahllokal B

Kirche St.Petri, Neustädter Str. 4
39104 Magdeburg

Sonntag, 17.11.2024

10:30 – 11:00 Uhr
12:00 – 13:00 Uhr

Wahllokal C

Kirche Heilig Kreuz, Breite Str. 38
39175 Biederitz

Sonntag, 17.11.2024

12:00 – 12:45 Uhr

 

3.   Wahlverfahren

Zur Pfarrei St. Augustinus, Magdeburg zählen 1329 Mitglieder. (Stand: 31.08.24)

3.1  Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR)

Aus der Liste der Kandidierenden werden jene 8 Personen in den PGR gewählt, welche die meisten Stimmen auf sich vereinen.

Das aktive Wahlrecht besitzen alle Katholikinnen und Katholiken, die das 14. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und die ihren Wohnsitz in der Pfarrei haben oder aktiv am Gemeindeleben teilnehmen, auch wenn sie außerhalb des Pfarreigebietes wohnen.

Interessierte Wählerinnen und Wähler ohne Wohnsitz in der Pfarrei melden sich spätestens zwei Wochen vor der Wahl mit ihrem Personalausweis beim Wahlausschuss, um sich in die Wählerliste eintragen zu lassen. Darüber informiert der Wahlausschuss die laut Wohnsitz zuständige Pfarrei. Die dortige Liste wird entsprechend angepasst.

Hinweis auf Familienwahlrecht
Für die Wahlen zum PGR besteht in unserer Pfarrei „Familienwahlrecht“. Je katholischem Kind, das noch nicht selbst wahlberechtigt ist, erhält jedes wahlberechtigte Elternteil eine halbe Stimme. Alleinerziehende erhalten zwei halbe Stimmen.

3.2  Wahlen zum Kirchenvorstand (KV)

Aus der Liste der Kandidierenden werden jene 6 Personen in den KV gewählt, welche die meisten Stimmen auf sich vereinen. Alle nicht gewählten Personen gelten als Ersatzmitglieder.

Das aktive Wahlrecht besitzen alle Katholikinnen und Katholiken, die das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben, geschäftsfähig im Sinne des Bürgerlichen Rechts sind und die ihren Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten in der Pfarrei haben oder aktiv am Gemeindeleben teilnehmen, auch wenn sie außerhalb des Pfarreigebietes wohnen.

Interessierte Wählerinnen und Wähler ohne Wohnsitz in der Pfarrei beantragen bis spätestens sieben Wochen vor der Wahl (30.09.24) beim Bischöflichen Ordinariat ihre Eintragung in das entsprechende Wählerverzeichnis. Das dafür zu verwendende Antragsformular steht unter www.bistum-magdeburg.de/gremienwahlen zum Download bereit.

3.3  Kandidatinnen und Kandidaten

A – für den Pfarrgemeinderat
Wählbar sind wahlberechtigte Katholikinnen und Katholiken, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

B – für den Kirchenvorstand
Wählbar sind wahlberechtigte Katholikinnen und Katholiken, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei gleicher Stimmzahl entscheidet das Los. Alle nicht gewählten Personen gelten als Ersatzmitglieder.

Für alle Gremien PGR, KV gilt:
Die Kandidierenden stehen in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche, wurden ordnungsgemäß zur Wahl vorgeschlagen, haben ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt und die „Erklärung zur Kandidatur für kirchliche Wahlgremien“ beim Wahlausschuss abgegeben.

 

4.   Kandidatenliste

Vorschläge zur Kandidatur können bis zum 18.10.2024 beim Wahlausschuss oder im Pfarrbüro eingereicht werden. Für die Aufnahme in der Kandidatenliste ist die Zustimmung der vorgeschlagenen Person notwendig. Sie ist auf der Vorschlagskarte oder auf dem entsprechenden Formular des Wahlausschusses schriftlich zu erklären. Die Bekanntgabe der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt ab dem 01.11.2024 in Form von Aushängen, im Pfarrbrief und/oder E-Mail Newsletter und/oder auf der Website sowie in den Vermeldungen.

 

5.   Einsicht in das Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis liegt ab 21.10.2024 im Pfarrbüro aus und kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Es wird empfohlen, dass besonders jene Personen, die nicht im Pfarreigebiet wohnen, überprüfen, ob sie im Verzeichnis aufgeführt sind.

 

6.   Möglichkeit der Briefwahl

Eine Teilnahme an den Wahlen per Briefwahl ist möglich. Die Briefwahlunterlagen mit Anleitung zum Wahlverfahren können über das Pfarrbüro bezogen werden. Beim Aushändigen oder Versand der Unterlagen gibt es über alle Empfänger einen Vermerk in der Wählerliste. Die ausgefüllten und verschlossenen Briefe können im Pfarrbüro abgegeben oder per Post dorthin gesendet werden:

Pfarrei St. Augustinus, Magdeburg
Neustädter Str. 4
39104 Magdeburg

 

Ihre Rückfragen richten Sie bitte an:

Pater Clemens Dölken O.Praem.
E-Mail: clemens.doelken@bistum-magdeburg.de
Tel.: 0391 5434095

 

Der Wahlausschuss
Magdeburg, den 26.08.2024

Präventionskonzept der Pfarrei St. Augustinus Magdeburg